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Gemeinsam Zukunft stiften

Immer knapper werden die Mittel der Kommunen. Oft reichen sie kaum, um unumgängliche Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die Schulden wachsen und Gestaltungsspielräume werden eng. Gerade wichtige Investitionen für die Zukunft, z. B. im Jugendbereich, sind von Einsparungen betroffen. Wachsende Unzufriedenheit und Politikverdrossenheit sind die Folge. Viele Bürgerinnen und Bürger halten sich auf Distanz zu den Vertretern ihrer Stadt oder äußern nur hinter vorgehaltener Hand ihren Unmut bzw. ihre bestehenden Wünsche.

Doch reines Klagen und Lamentieren lähmt Initiativen und bringt uns nicht weiter: Bürgerschaftliches Engagement ist gefragt, und es gibt in unserer Stadt viele Beispiele erfolgreicher privater Initiativen. Besonders effektiv wirken können Stiftungen. Die Robert-Bosch-Stiftung, die Bertelsmann-Stiftung und die NRW-Stiftung sind prominente Beispiele. Der Grundgedanke: Es wird ein Stiftungsvermögen gebildet, und nur dessen Erträge (Zinsen bzw. Renditen) können für gute Zwecke verwendet werden. So bleibt das Kapital erhalten und Nachhaltigkeit ist gewährleistet. Bei einer Bürgerstiftung kommt das Kapital nicht nur von einzelnen oder wenigen potenten Geldgebern, sondern Industrie, Gewerbe, Handel und Handwerk engagieren sich für ihre Mitbürger ebenso wie Privatpersonen.

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Passt 100-prozentig zusammen

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Die drei Gesellschafter der „Suttroper Immobilienfördergesellschaft“, übergeben das ortsbildprägende Gebäude an die Bürgerstiftung Warstein.

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Zwecke

Im Dezember 2005 wurde die gemeinnützige Bürgerstiftung Warstein gegründet als Ausdruck wachsenden bürgerschaftlichen Engagements in unserer Stadt. Gemäß § 2 der Satzung ist es Zweck der Stiftung, im Stadtgebiet Warstein folgende Bereiche zu fördern:

Bildung und Erziehung

Die Jugend

Kultur, Kunst und Denkmalpflege

Landschaftsschutz

Heimatpflege

Gesundheitswesen

Wissenschaft und Forschung

Demokratisches Staatswesen

Die Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Nationen

Diese Ziele wurden bewusst sehr weit gefasst, um auch in der Zukunft Freiräume zu behalten. Stiftungsrat und Vorstand werden aus diesem Katalog im Sinne der Stifter und Spender konkrete Aufgaben formulieren. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist die Bürgerstiftung Warstein als Partner-Stiftung der Bürgerstiftung Hellweg-Region konzipiert. Die BSW bleibt autark in ihren Entscheidungen, ist aber entlastet von der Abwicklung der laufenden Administration. Auf Wunsch kann diese Partnerbeziehung jederzeit durch volle Selbstständigkeit abgelöst werden.

Organe der Stiftung

Heinz Tschernisch

Heinz Tschernisch

Vorsitzender

Dr. Christina Berger

Dr. Christina Berger

stellv. Vorsitzende

Christian Korff

Christian Korff

stellv. Vorsitzender

Wolfgang Wiegelmann

Wolfgang Wiegelmann

Vorsitzender Stiftungsrat

Thomas Oppmann

Thomas Oppmann

stellv. Vorsitzender Stiftungsrat

Stiftungsrat

Wolfgang Wiegelmann (Vorsitzender)
Thomas Oppmann (stellv. Vorsitzender)
Dr. Christina Berger
Stephan Buschhoff
Franz Josef Fisch
Jürgen Göke
Christian Korff
Dietmar Lange
Dr. Josef Leßmann
Michael Menke
Dr. Thomas Schöne
Volker Simon
Manfred Wagner
Josef Wüllner

Gründungsstifter

Heino Jungeblodt
Gisela Juraschka
Franz-Bernd Köster
Katharina Ludwig
Wolfgang Wiegelmann
Dietmar Lange
Thomas Oppmann
Stephan Buschhoff
Josef Wüllner
Pfr. Uwe Müller
Dr. Josef Leßmann
Martin Kraß
Berna Enste
Dr. Binnewies & Partner GbR
Elektro Müller GmbH
Siepmann Werke GmbH & Co. KG
Sparkasse Warstein-Rüthen
Volksbank Hellweg eG

Ohne Ihre Mithilfe geht nichts

Sie können sich engagieren und auf verschiedene Weise die Bürgerstiftung Warstein unterstützen.

Durch eine Geldspende (Zuwendung) unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerstiftung Warstein direkt. Jede Spende – mit oder ohne Zweckbindung – kommt in voller Höhe und unmittelbar dem Stiftungszweck zugute.

Mit einer Zustiftung können Sie langfristig helfen. Der gestiftete Betrag fließt ungeschmälert in das Stiftungskapital und bleibt dort dauerhaft erhalten. Ab einer Zustiftungssumme von 500,- Euro sind Sie Mitglied im Stifterforum und haben ggf. die Möglichkeit, Mitglied im Stiftungsrat zu werden. Mit der Erhöhung des Stiftungskapitals wachsen die Möglichkeiten, Stiftungszwecke zu fördern.

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Bürgerstiftung Warstein können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass auf Dauer einem gemeinnützigen Zweck in der Großgemeinde Warstein zugute kommt.

Unbestreitbar ist die finanzielle Mithilfe somit ein wesentlicher Bestandteil von Unterstützung. Aber genauso wichtig sind Zeit und Ideen aller Bürgerinnen und Bürger, um Projekte auf die Beine zu stellen. Eine Zeitspende ist ein ganz wichtiges Engagement für die Kernidee der Bürgerstiftung. Denn nicht jeder kann größere Summen aufbringen, aber jeder Bürger hat die Möglichkeit, „gemeinsam Zukunft zu stiften“.

Bankverbindungen Bürgerstiftung Warstein

Sparkasse Lippstadt
IBAN: DE64 4145 0075 1800 5853 07
BIC: WELADED1LIP

Volksbank Hellweg eG
IBAN: DE63 4146 0116 0000 3332 00
BIC: GENODEMISOE

Ihr Engagement wird steuerlich gefördert

Gemeinnützige Stiftungen werden vom Staat mit einer Reihe von Steuervergünstigungen unterstützt. Die Bürgerstiftung Warstein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Bürgerstifung Warstein übernimmt keine Aufgaben, die in den originären Pflicht- und Aufgabenbereich der städtischen / kommunalen Zuständigkeit fällt. Vielmehr geht es uns um gezielte und ergänzende Förderung. Zuwendungen an die Stiftung sind daher von der Schenkungssteuer und der Erbschaftssteuer befreit. Daneben ergeben sich für Sie Vorteile bei der Einkommens-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer.

Als Privatperson können Sie für Zuwendungen an die Bürgerstiftung Warstein pro Jahr bis zu fünf Prozent vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte geltend machen. Als Unternehmer können Sie jährlich zwei Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend machen.

Neben der Absetzungsmöglichkeit von Spenden für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke sind Zuwendungen an Stiftungen zusätzlich jährlich bis zu 20.450,00 Euro in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig.